Burkantat & Bode Rechtsanwaltskanzlei
Andreas Bode Rechtsanwaltskanzlei

Lexikon Handelsvertreterrecht von A - Z

Aufrechnung

Eine Aufrechnung soll nach dem Gesetz immer dann möglich sein, wenn sich zwei aufrechenbare Forderungen gegenüberstehen. Insbesondere in der Insolvenz kann die Aufrechnung die einzige Möglichkeit sein, Forderungen außerhalb des Konkursverfahrens durchzusetzen. Es kann allerdings ein Aufrechnungsverbot vereinbart werden.