Burkantat & Bode Rechtsanwaltskanzlei
Andreas Bode Rechtsanwaltskanzlei

Lexikon Handelsvertreterrecht von A - Z

Zurückbehaltungsrecht

Gemäß § 88a HGB hat der Handelsvertreter ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an den dem vertretenen Unternehmen gehörenden und verwertbaren Gegenständen, solange fällige Provisionsforderungen noch offen sind.